ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

STANDORTVERTRÄGE

SWOBBEE AKKUWECHSEL / -LADESTATION („SWOBBEE STATION“)

Präambel

SWOBBEE hat das Ziel, grüne Energie für jedermann bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird von SWOBBEE ein variabel einsetzbares Akku-System für eine Vielzahl mobiler Anwendungen angeboten. Hierzu gehört ein Netz von Swobbee Battery Swapping Stations (Swobbee BSS), an denen das Akku-System von SWOBBEE und anderen Partnern gegen geladene Akku-Systeme ausgetauscht werden kann.

A. Allgemeine Regelungen

 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nachstehende Bedingungen sind Bestandteil aller mit der Swobbee GmbH (nachfolgend „SWOBBEE“) geschlossener Verträge.

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des anderen Vertragspartners (nachfolgend „Vertragspartner“) wird widersprochen. Sie gelten nur, soweit SWOBBEE ihnen ausdrücklich zustimmt.

  1. Vertragsschluss, Vertretungsmacht

Zum Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen von SWOBBEE sind nur der Geschäftsführer und die Prokuristen von SWOBBEE sowie Personen, die eine von einem der zuvor genannten Vertreter unterzeichnete, schriftliche Abschlussvollmacht vorweisen können, befugt.

  1. Servicetelefon und Mailkontakt

SWOBBEE betreibt ein Servicetelefon unter der Nr. +49-30–639 287 252. Die aktuelle Servicenummer befindet sich auf den Swobbee Stations (Akku-Wechsel/-Ladestationen, vgl. Ziffer B. I. 2.) und auf der Rückseite der RFID-Zugangskarten. Der Mailkontakt lautet: service@swobbee.com

B. Besondere Bestimmungen

  1. Vertragsgegenstand

Der Vertragspartner vermietet SWOBBEE das vereinbarte Grundstück zum Zwecke der Errichtung und dem Betrieb einer Swobbee BSS im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Der Vertragspartner ist berechtigt, das Grundstück in dem hier vertragsgegenständlichen Umfang kommerziell an Dritte unterzuvermieten und garantiert, dass dem vertragsgegenständlichen Betrieb der Swobbee BSS keine technischen oder sonstigen Hindernisse entgegenstehen.

Bei Grundstücken außerhalb Deutschlands hat der Vertragspartner schriftlich nachzuweisen, dass er zu einer Vermietung berechtigt ist.

Der Vertragspartner erklärt sich mit der Errichtung und dem Betrieb einer Swobbee BSS durch SWOBBEE nach Maßgabe der Regelungen in dieser Vereinbarung einverstanden.

Der Mietgegenstand wird wie besichtigt vermietet und ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im ursprünglichen Zustand zu verlassen.

Schäden am Mietgegenstand sind dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen

  1. Vertragsdauer, Kündigung

Das Mietverhältnis kann nach Ablauf der Mindestmietdauer von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein Jahr. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen oder ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere,

(i)     wenn über das Vermögen einer Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird,

(ii)  wenn der Vertragspartner oder dessen Beauftragte wesentliche vertragliche Pflichten verletzen,

(iii) wenn die Erfüllung von Pflichten aus der Vertragsbeziehung oder die Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung mit der anderen Vertragspartei eine Verletzung von Sanktionen, Embargos oder einen sonstigen Verstoß gegen geltendes Recht der Europäischen Union, eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, der Vereinten Nationen oder der USA darstellen würde.

Als wichtiger Grund gilt für SWOBBEE ferner,

-wenn die 24/7 Zugänglichkeit des Grundstücks nicht gewährleistet ist

-wenn die Stromversorgung für mehr als drei Monate nicht gewährleistet ist

-wenn die Auslastung der Swobbee BSS erheblich unter dem Durchschnitt liegt (ab 20 %)

-wenn sich die Umgebung des Grundstücks wesentlich ändert.

In letzterem Fall kann der Vertragspartner die Kündigung abwenden, indem er einen angemessenen Ersatzstandort vorschlägt.

  1. Strom- und Nebenkosten

SWOBBEE übernimmt die Installationskosten für die Swobbee BSS sowie grundsätzlich die Rückbaukosten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Rückbaukosten werden vom Vertragspartner getragen, falls das Mietverhältnis durch Verschulden des Vertragspartners vorzeitig endet.

SWOBBEE trägt ferner die Nebenkosten und hier insbesondere die Stromkosten. Die Mengenablesung findet über einen in der Swobbee BSS internen, geeichten Zähler statt. Der Zähler wird während der gesamten Vertragslaufzeit betriebsbereit gehalten und ist geeicht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist SWOBBEE verpflichtet, die Swobbee BSS unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Nebenkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Der Vertragspartner darf gemäß den gesetzlichen Vorgaben keinen pauschalen Aufschlag erheben, sofern er nicht selbst Stromhändler ist. Beide Parteien versuchen, den Bezug von Ökostrom zu ermöglichen. Die Begleichung der Nebenkosten durch SWOBBEE erfolgt jeweils nach Ablauf von einem Jahr innerhalb von zehn Werktagen.

Sollte kein geeigneter Netzanschluss bestehen, erklärt sich der Vertragspartner mit der Errichtung eines Netzanschlusses bzw. Zählpunktes durch SWOBBEE bereit, die einen Netzbetreiber beauftragen wird. Die Installationskosten sind vom Vertragspartner zu tragen, die Stromkosten trägt SWOBBEE.

  1. Genehmigungen und Erlaubnisse

SWOBBEE ist für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb der Swobbee BSS, sowie für die Einholung und Unterhaltung der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verantwortlich. SWOBBEE verpflichtet sich, die erforderlichen Versicherungen für die Swobbee BSS abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vertragspartner nachzuweisen. Die Höhe der Deckungssummen für die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung inkl. der Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie Öko-Haftungsversicherung beträgt fünfzehn Millionen Euro.

Die Swobbee BSS wird von SWOBBEE bei der Feuerwehr angemeldet.

 

  1. Zugang zur Swobbee Station, Stromversorgung

Der Vertragspartner hält den Standort für alle Kunden von SWOBBEE grundsätzlich 24/7 öffentlich zugänglich, sofern gesetzliche Bestimmungen und/oder behördliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.

Zum Zweck der Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Swobbee BSS ist SWOBBEE berech­tigt, Arbeiten am Standort sowie in seiner unmittelbaren Umgebung nach Maßgabe dieser Vereinbarung fachgerecht auf eigene Kosten durchzuführen.

Der Vertragspartner ist jederzeit berechtigt, Umbau- und Instandhaltungsarbeiten auf den Grundstücken durchzuführen oder durch Dritte vornehmen zu lassen und darf zu diesem Zweck jederzeit den Standort von SWOBBEE betreten. Für den Fall, dass der Vertragspartner Bau- oder sonstige Maßnahmen von nicht nur unerheblicher Dauer auf dem Grundstück plant, die die Nutzung der Swobbee BSS am Standort beeinträchtigen könnten, wird der Vertragspartner SWOBBEE rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen und sich bemühen, die Beeinträchtigungen von SWOBBEE durch die Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Die Parteien sind sich einig, dass SWOBBEE keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, daraus gegen den Vertragspartner geltend machen wird.

Die Gewährleistung der Zugänglichkeit 24/7 und Stromversorgung einer Swobbee BSS durch den Vertragspartner ist eine wesentliche Vertragspflicht des Vertragspartners.

  1. Haftung, Betrieb und Wartung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, mit Ausnahme des Standortes für die Swobbee BSS, liegt bei dem Vertragspartner.

SWOBBEE ist für die Wartung und Instandhaltung der Swobbee BSS am Standort allein verantwortlich. SWOBBEE verpflichtet sich, im zumutbaren Umfang darauf zu achten, dass der Standort und die von SWOBBEE errichteten Anlagen ein angemessenes und gepflegtes Erscheinungsbild zeigen.

Der Vertragspartner oder ein von ihm beauftragter Dritter verpflichtet sich, regelmäßig eine Sichtprüfung der Swobbee BSS durchzuführen. Sollten dabei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Zugangsbarrieren auffallen, ist SWOBBEE unverzüglich telefonisch zu informieren und anzuzeigen. Die Servicenummern von SWOBBEE sind an der Swobbee BSS gut sichtbar angebracht.

  1. Werbung und Kommunikation

Die Parteien werden alles unterlassen, was für die jeweils andere Partei erkennbar und vorhersehbar dem Vertrieb der Erzeugnisse der jeweils anderen Partei nicht nur unerheblich nachteilig sein könnte. Vor allem wird SWOBBEE auf der Swobbee BSS keine Werbung für Konkurrenzunternehmen vom Vertragspartner schalten und umgekehrt.

SWOBBEE ist berechtigt, nur am Automaten selbst, d.h. an der Außenfront der Swobbee BSS Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen oder Ähnliches anzubringen. Die gesetzlichen Vorschriften über Außenreklame an Automaten sind zu beachten.

Werbung auf der Swobbee BSS durch den Vertragspartner oder Dritte ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Entgelt zulässig.

Bei einer Verletzung der vorgenannten Pflichten, ist die andere Partei unter angemessener Fristsetzung aufzufordern, die Pflichtverletzung zu unterlassen.

SWOBBEE ist berechtigt, die Swobbee BSS in Wort und Bild in ihrer Kommunikation mit Beteiligten und Dritten zu gebrauchen. Der Vertragspartner wird SWOBBEE bei Bedarf eine entsprechende Einverständniserklärung ausstellen.

C. Schlussvorschriften

  1. Haftung

SWOBBEE haftet im gesetzlichen Rahmen unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet SWOBBEE – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) von SWOBBEE verletzt wurden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung von SWOBBEE für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, inkl. so genannte Mangelfolgeschäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung von SWOBBEE als in diesem Vertrag vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

  1. Datenschutz

SWOBBEE verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners, z.B. Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung, zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages,  der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Durchsetzung von Vertragserfüllungsansprüchen, Forderungsmanagements– / Forderungseinziehung und zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Informations-, Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten, sowie sonstigen Pflichten und Rechten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, b c und/oder lit. f DSGVO. Mögliche Empfänger der personenbezogenen Daten sind: Gerichte, Behörden, Vollstreckungsorgane oder sonstige Organe der Rechtspflege und Steuerberater.

SWOBBEE ist berechtigt, Dienstleister im Wege der Auftragsverarbeitung einzusetzen, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen. Die Auftragsverarbeiter sind vertraglich verpflichtet, ein Datensicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem von SWOBBEE gewährleisteten Datensicherheitsniveau entspricht. Soweit Auftragsverarbeiter in Ländern außerhalb der EU/dem EWR ansässig sind, welche nicht ein Datenschutzniveau gewährleisten, das in der EU/dem EWR als angemessen angesehen wird, hat SWOBBEE mit diesen entsprechende Verträge abgeschlossen, oder es bestehen andere Garantien, die sicherstellen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Daten entsprechend den geltenden Anforderungen ergriffen werden.

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie für die jeweiligen Zwecke erforderlich, anschließend werden sie gelöscht.

Der Vertragspartner hat jederzeit ein Recht auf Auskunft und Berichtigung der personenbezogenen Daten, sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen auf deren Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen deren Verarbeitung. Sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung des Vertragspartners beruht, hat der Vertragspartner das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Kontaktdaten von SWOBBEE zu diesen Zwecken lauten:

Tel.: +49-30-639 287 250             E-Mail: info@swobbee.com

Der Vertragspartner hat ferner das Recht, bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz Beschwerde einzureichen.

 

  1. Anti-Korruptionsverpflichtung

Beide Parteien haben im Hinblick auf Bestechung, Korruption und Geldwäsche eine Null-Toleranz-Policy. Die Parteien werden im Zusammenhang mit diesem Vertrag alle auf sie anwendbaren Gesetze und Vorschriften gegen Korruption, Bestechung und Geldwäsche beachten. In diesem Rahmen gewährleisten sie, dass sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Mitarbeiter oder ein beauftragter Dritter im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages keine Handlungen, die nach anwendbarem Recht als widerrechtliche Praxis, Bestechung oder Schmiergeldzahlung z. B. an Amtsträger betrachtet werden könnten, vornehmen werden (nachfolgend insgesamt „Antikorruptions-Verpflichtungen“).

Die Parteien sind verpflichtet, (a) den jeweils anderen Vertragspartner im Detail jeden Verstoß gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages unverzüglich schriftlich mitzuteilen, (b) die Einhaltung der Antikorruptions-Verpflichtungen sicherzustellen und (c) es dem anderen Vertragspartner im Falle eines Verstoßes gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen zu gestatten, relevante Dokumente, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den Antikorruptions-Verpflichtungen stehen, durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete und von ihm beauftragte Person (z. B. Wirtschaftsprüfer) auf einen möglichen Verstoß gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen überprüfen und hiervon Kopien fertigen zu lassen. Ergibt die Auditierung, dass der Vertragspartner gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen verstoßen hat, trägt dieser die Kosten der Auditierung.

  1. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin-Schöneberg.

  1. Schriftform

Mit SWOBBEE schriftlich geschlossene Verträge können nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden. Auch das Abbedingen des Schriftformerfordernisses kann nur schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen und Änderungen zu schriftlich geschlossenen Verträgen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

  1. Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine Bestimmung des Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, werden SWOBBEE und der Vertragspartner eine angemessene Reglung vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was SWOBBEE und der Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung, den Punkt bedacht hätten.

Stand: Berlin, den 10.03.2020

Cookie Consent mit Real Cookie Banner