Swobbee Roller
– Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Regelungen

1. Allgemeine Informationen und Anwendbarkeit

a. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für alle Verträge (im Einzelnen „Vertrag“) zwischen der Swobbee GmbH, Johann-Hittorf-Str. 8, 12489 Berlin („Swobbee“) und dem Vertragspartner („Kunde“) über Produkte und Dienstleistungen von Swobbee, insbesondere für die Vermietung von Swobbee Roller (einzeln „Fahrzeug“) und zugehörige Artikel wie z.B. Akkus, Ladegeräte und Handyhalterungen („Zubehör“, einzeln „Zubehör“).

b. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

c. Swobbee behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen bei Bedarf an veränderte rechtliche oder technische Bedingungen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail-Benachrichtigung mitgeteilt. Wenn die Änderungen keine Zustimmung des Kunden erfordern, wird der Kunde vier Wochen vor der Änderung der Geschäftsbedingungen über mögliche Änderungen informiert.

2. Zustandekommen des Vertrages

a. Wenn Swobbee dem Kunden ein Angebot oder eine Preisliste für Swobbee-Produkte zusendet, stellt dies kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist unverbindlich bis zum Abschluss des endgültigen Vertrags. Mit der Unterzeichnung des Vertragsdokuments gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Kunde ist an dieses Angebot für 3 Tage gebunden.

b. Ein verbindlicher Vertrag über die angebotenen Swobbee-Produkte kommt mit der Bestätigung durch Swobbee zustande. Die Annahme erfolgt durch den Zugang einer gesonderten Annahmeerklärung, die dem Kunden von Swobbee zugesandt wird.

c. Um einen Vertrag mit Swobbee abschließen zu können, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Hauptwohnsitz / Geschäftssitz in Berlin oder Brandenburg.

d. Hinsichtlich der AGB soll die Vertragssprache Deutsch sein. Soweit Swobbee dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses diese AGB in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt, handelt es sich lediglich um unverbindliche Übersetzungen und einen nicht bindenden Service, den Swobbee anbietet. Im Falle von Abweichungen, Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen der englischen Version und anderen Versionen hat die deutsche Version immer Vorrang.

e. Das Aufladen der Batterien an den Swobbee-Stationen ist im Preis inkludiert.

3. Das Fahrzeug und die Wartung

a. Das Aufladen der Batterien an den Swobbee-Stationen ist im Preis inkludiert.

b. Swobbee ist verpflichtet, dem Kunden das Fahrzeug in gebrauchsfähigem Zustand zu überlassen und die Gebrauchstauglichkeit während der Vertragslaufzeit zu erhalten.

c. Swobbee bleibt zu jeder Zeit Eigentümer aller Fahrzeuge und Zubehörteile. Ausgeschlossen sind hier Fahrzeuge des Typs Yamaha Neo’s. Diese sind Eigentum  der Yamaha Europe GmbH.

d. Der Kunde ist dazu verpflichtet auf die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle gemäß Anlage 1 selbstständig zu achten und sich rechtzeitig um einen Wartungstermin zu bemühen. Dazu hat der Kunde Kontakt zur Swobbee GmbH auszunehmen. Swobbee wird die Wartungsarbeiten ausschließlich in einer Werkstatt durchführen. Für die Wartungsarbeiten in einer Werkstatt ist der Kunde verpflichtet das Fahrzeug selbstständig in die von Swobbee genannte Werkstatt zu überführen.

e. Der Kunde wird Swobbee die Durchführung der Wartung ermöglichen. Wenn der Kunde Swobbee die Durchführung der Wartung nicht ermöglichen kann, d.h. keinen Zugang zum Fahrzeug verschaffen kann, wird der Kunde Swobbee mindestens 24 Stunden im Voraus informieren.

f. Wenn der Kunde es Swobbee nicht ermöglicht, Wartungsarbeiten durchzuführen und den Wartungstermin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus storniert, hat Swobbee Anspruch auf eine Gebühr bei Nichterscheinen gemäß Definition in Anhang 1. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder oder die Wertminderung wesentlich niedriger ist als die No-Show-Gebühr. Swobbee behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde ohne Verschulden gehandelt hat.

4. Zahlung und Zahlungsbedingungen

a. Die vereinbarten Entgelte und Gebühren („Gebühren“) für den jeweiligen Monat werden durch Swobbee nach erbrachter Leistung am Ende eines Monats in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu leisten.

b. Die Entgelte verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c. Swobbee ist berechtigt, dem Kunden jederzeit über eine Änderung des Kontos zu informieren. Die Miete ist dann auf das neue Konto zu zahlen.

d. Die in Anhang 1 beschriebenen Gebühren für Zahlungsverzug werden erhoben, wenn die Zahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels nach Rechnungsstellung erfolgt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung wesentlich geringer ist als die Verzugsgebühr.

5. Laufzeit und Beendigung des Vertrags

a. Die Vertragslaufzeit beginnt an dem Tag, der im Vertrag vereinbart wurde, und endet mit Ablauf des vereinbarten Tages oder Zeitraums.

b. Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, kann die Kündigung jederzeit durch den Kunden und durch Swobbee erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende des Monats. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden, Textform (gemäß § 126b BGB) ist ausreichend.

c. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, bei:
i. Erheblicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden,
ii. Vorliegen nicht eingelöste Banklastschriften/Schecks,
iii. Gerichtlich eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen beim  Kunden,
iv. Mangelnder Pflege des Fahrzeugs durch den Kunden,
v. Unsachgemäßer und illegaler Nutzung,
vi. Nichtbeachtung der Bestimmungen des Vertrags und der AGB,
vii. Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertrages, z.B. durch Verursachung einer übermäßigen Schadensquote.

6. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

a. Das Fahrzeug und das Zubehör werden dem Kunden zu Beginn der Vertragslaufzeit gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen übergeben. Swobbee wird dem Kunden bei Übergabe eine digitale oder papierbasierte Version des Handbuchs des Fahrzeugs („das Handbuch“) zur Verfügung stellen.

b. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden das Fahrzeug und das Zubehör beim vom Swobbee angegebenen legitimierten Vertragshändler über- bzw. zurückgegeben. Der Kunde wird mindestens 48 Stunden vor der Übergabe über die Übergabezeit informiert.

c. Wenn der Kunde Swobbee die Übergabe des Fahrzeugs nicht ermöglicht,  obwohl er über die geplante Übergabe informiert wurde, hat Swobbee Anspruch auf eine No-Show Gebühr, wie in Anhang 1 beschrieben. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger ist als die No-Show-Fee. Swobbee behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.

d. Nach Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, ein Rückgabedatum zu buchen und das Fahrzeug sowie sämtliches Zubehör spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit an Swobbee zurückzugeben. Sollte am letzten Tag der Vertragslaufzeit kein Rückgabedatum verfügbar sein, kann der Kunde den nächsten verfügbaren Slot buchen. Der Kunde hat das Recht, bei Bedarf einen früheren Slot zu buchen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit weiterhin nutzt, gilt die Miete nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

e. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit einer Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, gelten die Sonderreinigungskosten gemäß Anlage 1. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger ist als die Gebühr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Swobbee vorbehalten.

f. Wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertrages keinen Rückgabetermin vereinbart hat, kann Swobbee einen Rückgabetermin innerhalb einer Woche nach Vertragsende festlegen. Der Kunde muss dann die Rückgabe zu diesem Termin ermöglichen.

g. Wenn das Fahrzeug bei Vertragsende nicht zurückgegeben wird, hat Swobbee Anspruch auf eine Gebühr wie in Anhang 1 definiert. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass dass überhaupt kein Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger ist als die No-Show-Gebühr. Swobbee behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.

h. Der Kunde muss bei der Übergabe sowie der Rückgabe stets persönlich anwesend sein.

i. Kann der Kunde einen gebuchten Rückgabetermin nicht wahrnehmen, muss der Termin 24 Stunden vorher abgesagt werden.

j. Der Kunde ist verpflichtet, Swobbee über technische Störungen bei der Rückgabe schriftlich zu informieren.

7. Fahrer

a. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Kunden gefahren werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

b. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, die zum Führen des Fahrzeugs in Deutschland berechtigt, sind zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.

c. Das Führen des Fahrzeugs ist vertraglich untersagt, wenn ein Zustand vorliegt, der dem üblichen Gebrauch des Fahrzeugs und dem Vertragszweck nicht entspricht, insbesondere wenn:

i. Der Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0 ‰ gilt.

ii. Der Fahrer/die Fahrerin nicht im Vollbesitz seiner/ihrer geistigen Kräfte ist.

iii. Das Fahrzeug für Offroad-Fahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeglicher Art, Fahrzeugtests, Fahrertraining oder für die gewerbliche Beförderung von Personen genutzt wird.

iv. Das Fahrzeug zum Transport von Kindern verwendet wird, die weder groß genug sind, um die Fußrasten zu erreichen, noch stark genug, um sich am Fahrer festzuhalten.

d. Swobbee ist berechtigt, eine Fotoidentifikation des Kunden (z. B. Personalausweis oder äquivalent) und einen Führerschein des Kunden anzufordern.

e. Der Kunde ist verpflichtet, Swobbee schriftlich über den Widerruf seines Führerscheins oder des Führerscheins eines zugelassenen Fahrers zu informieren sowie über alle Umstände, die eine Einschränkung des Führerscheins bedeuten (zum Beispiel Einschränkung des Führerscheins, vorübergehende Beschlagnahme oder Einziehung des Führerscheins oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot). Bei Widerruf des Führerscheins oder dem Auftreten anderer Umstände, die eine Einschränkung des Fahrens bedeuten, ist es dem Kunden untersagt, das Fahrzeug zu führen.

8. Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbote

a. Der Kunde hat das Fahrzeug und das Zubehör bei der Übernahme sorgfältig auf Schäden zu untersuchen und etwaige Schäden Swobbee unverzüglich melden.

b. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Nutzung des Fahrzeugs mit der Funktionsweise des Fahrzeugs vertraut zu machen und die Sicherheits- und Gebrauchshinweise des Handbuchs zu beachten.

c. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und es vorsichtig zu nutzen. Der Kunde soll das Fahrzeug und das Zubehör ausschließlich gemäß ihrem Zweck und mit gebührender Sorgfalt sowie unter Beachtung aller bereitgestellten Anweisungen verwenden.

d. Der Kunde muss darauf achten, die Batterie sorgsam zu verwenden, indem er sie nicht bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius lagert sowie vor Wärmequellen und extremer Hitze schützt und ist verpflichtet, die Batterie mindestens alle vier Wochen aufzuladen.

e. Das Fahrzeug und jegliches Zubehör dürfen nicht außerhalb der Ländergrenzen  Berlins und Brandenburgs verwendet oder aus Deutschland exportiert werden.

f. Der Kunde darf das Fahrzeug oder das Zubehör ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Swobbee weder verkaufen, untervermieten, verpfänden, belasten noch anderweitig veräußern oder versuchen zu veräußern.

g. Auf Anfrage von Swobbee ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug und das Zubehör während der Vertragslaufzeit an einer gut sichtbaren Stelle als Eigentum von Swobbee zu kennzeichnen.

h. Der Kunde muss Swobbee unverzüglich über jede Beschlagnahme des Fahrzeugs oder des Zubehörs oder jede andere Verletzung oder Bedrohung der Rechte von Swobbee informieren.

i. Der Kunde ist verpflichtet Swobbee umgehend im Falle von Problemen, Beschwerden und/oder Fragen bezüglich des Fahrzeugs oder des Zubehörs zu kontaktieren.

j. Der Kunde gewährt Swobbee oder einem Vertreter Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen das Fahrzeug aufbewahrt wird, nach angemessener Ankündigung und zu angemessenen Zeiten und Intervallen, um Swobbee die Inspektion des Fahrzeugs und des Zubehörs zu ermöglichen.

k. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit allen verfügbaren Schlössern abzuschließen, bevor er das Fahrzeug unbeaufsichtigt lässt.

l. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schlüssel zu kopieren oder duplizieren zu lassen oder mehr als einen Schlüssel in seinem Besitz zu haben. Der Kunde hat den Schlüssel jederzeit gegen Verlust, Diebstahl und unbefugte Nutzung zu schützen und darf den Schlüssel nicht an Dritte weitergeben (außer an die autorisierten Fahrer).

m. Wenn der Schlüssel verloren geht, gestohlen wird oder beschädigt ist, muss der Kunde Swobbee umgehend informieren. Swobbee kann dem Kunden gemäß Anhang 1 die Kosten für einen neuen Schlüssel in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden gehandelt hat. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder keine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

n. Ein zuvor als verloren oder gestohlen gemeldeter Schlüssel, der wieder gefunden wird, muss umgehend an Swobbee zurückgegeben werden.

o. Vor jeder Nutzung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, zu überprüfen, ob das Fahrzeug in gutem Zustand und verkehrssicher ist (insbesondere Bremsen, Reifen und Lichter) und von der Nutzung abzusehen, falls es einen Defekt aufweist. Bei Funktionsstörungen, die während der Fahrt auftreten oder während der Fahrt bemerkt werden, ist der Kunde außerdem verpflichtet, die Nutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen und es nicht weiter zu benutzen, bis Swobbee es repariert oder den Kunden anderweitig informiert.

p. Es ist nicht gestattet, Modifikationen oder Änderungen wie Lackierungen, Umbauten oder ähnliches am Fahrzeug oder an Zubehör vorzunehmen.

q. Es ist ohne Zustimmung seitens Swobbee nicht erlaubt, zusätzliches Zubehör anzubringen, das für die spezifische Art des Fahrzeugs üblich oder auch unüblich ist.

r. Das Fahrzeug darf nicht auf ungewöhnliche Weise verwendet, beladen oder unangemessenen Bedingungen ausgesetzt werden.

s. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Straßenverkehrs- und örtlichen Vorschriften einzuhalten, wenn er das Fahrzeug benutzt.

t. Der Kunde verpflichtet sich, seinen gültigen Führerschein bei jeder Fahrt mitzuführen und für sicheres Fahren zu sorgen.

u. Der Kunde ist verpflichtet, die korrekte Funktionsweise des Zubehörs (insbesondere des Smartphone-Halters) vor der Benutzung zu überprüfen.

v. Im Rahmen des Vertrags kann Swobbee verpflichtet sein, personenbezogene Daten (z. B. demografische Daten) mit dem Kunden zu teilen. Wenn der Kunde ein Geschäftskunde ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, die rechtliche Grundlage für diese Datenverarbeitung sicherzustellen.

w. Fahren bei winterlichen Bedingungen
Das Fahren des E-Mopeds bei Eis- und Schneebedeckung auf der Straße ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht bei winterlichen Bedingungen wie Glätte, Schneefall oder Eisbildung zu nutzen, da die Fahrsicherheit und die Stabilität des E-Mopeds unter solchen Bedingungen nicht gewährleistet sind. Dies gilt ebenso, wenn das Fahrzeug mit Winterrädern ausgestattet ist.

9. Funktionsstörungen, gesetzliche Gewährleistungsrechte und Mängel.

a. Störungen und Mängel müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, an Swobbee gemeldet werden. Die weitere Nutzung des defekten Fahrzeugs ist nicht gestattet, bis der Schaden behoben ist oder Swobbee dem Kunden mitgeteilt hat, dass eine weitere Nutzung gestattet ist, bis er repariert werden kann.

b. Ist es nicht möglich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen, darf das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, und der Kunde ist verpflichtet, Swobbee unverzüglich über die Funktionsstörung zu informieren.

c. Im Falle eines Defekts hat der Kunde Anspruch auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wobei Swobbee wählen kann, den Defekt durch Reparatur des Fahrzeugs oder des Zubehörs zu beheben oder einen vergleichbaren Artikel / ein vergleichbares Zubehör zu liefern.

d. Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Gebühren zu reduzieren, soweit Swobbee nicht für die Umstände verantwortlich ist, die den Kunden dazu berechtigen würden, und soweit die Reduzierung nicht mit einem nicht anfechtbaren Anspruch oder einem von Swobbee anerkannten Anspruch geltend gemacht wird.

e. Die Reparatur wird ausschließlich in der von Swobbee genannten Werkstatt durchgeführt. Bei Fahruntüchtigkeit wird das Fahrzeug von Swobbee oder einem legitimierten Vertragspartner an einem vorab benannten Ort abgeholt. Kann ein Defekt nicht sofort behoben werden, wird das Fahrzeug bei der Übergabe in der Werkstatt durch ein vergleichbares Modell ersetzt.

f. Der Kunde ermöglicht den Zugang zum Fahrzeug. Wenn der Kunde den Zugang nicht ermöglicht, ist Swobbee berechtigt, eine No-Show-Gebühr gemäß Anhang 1 zu erheben. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder keine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die No-Show-Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

10. Besondere Bestimmungen

Für Geschäftskunden und Kunden, die nicht die autorisierten Fahrer sind, gilt:

a. Wenn der Kunde ein Unternehmen ist, das beabsichtigt, die Fahrzeuge und das Zubehör seinen Mitarbeitern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, muss der Kunde dies Swobbee schriftlich vor Abschluss des Vertrags mitteilen.

b. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet:
i. seinen Mitarbeitern die aus den AGB resultierenden Pflichten bezüglich der Nutzung und Handhabung des Fahrzeugs und des Zubehörs zu übertragen und deren Einhaltung zu überwachen sowie
ii. Swobbee die Namen der zugelassenen Fahrer („Autorisierte Fahrer“) mitzuteilen.
c. Der Kunde haftet für die Handlungen des autorisierten Fahrers, als wären es seine eigenen Handlungen.

11. Versicherung

a. Sofern in diesen AGB oder im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, schließt Swobbee keine Versicherung zu Gunsten des Kunden ab.

b. Swobbee schließt eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug ab, die die Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden und den autorisierten Fahrer („versicherter Fahrer“) abdeckt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers gelten.

c. Die Versicherung deckt Schäden an Drittfahrzeugen oder Eigentum, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden, für den der versicherte Fahrer mit dem Fahrzeug schuldhaft war, unter den Bedingungen, die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers festgelegt sind und begrenzt durch die jeweiligen Deckungssummen.

d. Die Versicherung deckt den Verlust/Diebstahl einzelner Zubehörteile wie Schlüssel, Fernbedienungen, Ladegeräte und Schlüssel für die Topcases nicht ab.

e. Die Versicherung des E-Mopeds umfasst keine Schäden, die während der Nutzung bei Eis und Schnee entstehen. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er in einem solchen Fall für alle entstandenen Kosten selbst aufkommen muss, auch wenn diese in Folge eines Unfalls oder einer Kollision entstehen.

f. Die Versicherung gilt nur für die Dauer des Vertrags.

12. Unfälle und Diebstahl

a. Im Falle eines Unfalls ist der Kunde verpflichtet, einen Unfallbericht zu erstellen. Ein Unfall wird definiert als ein plötzliches Ereignis mit mechanischer Kraft, das die äußere und/oder innere Struktur des Fahrzeugs betrifft.

b. Im Falle eines Unfalls mit einem Dritten oder einer Beschädigung durch Vandalismus ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, den Unfall unverzüglich der Polizei zu melden und aktiv an der Erstellung des Unfallberichts und der Minimierung des Schadens teilzunehmen.

c. Der Kunde darf keine Haftungsanerkennung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Swobbee abgeben.

d. Der Kunde ist verpflichtet, Swobbee unverzüglich über jeden Unfall oder Beschädigung durch Vandalismus per E-Mail an vehicles@swobbee.com zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information an Swobbee, ist er für alle durch das Unterlassen der Information verursachten Schäden verantwortlich, einschließlich des potenziellen Verlusts des Versicherungsschutzes.

e. Innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall ist der Kunde verpflichtet, den Unfallbericht und/oder andere Unfalldokumentationen an die oben genannte E-Mail-Adresse zu senden (siehe Klausel 12. d.).

f. Wenn das Fahrzeug, ein Teil des Fahrzeugs oder ein abnehmbares Zubehör (z. B. Batterie) gestohlen wurde oder aus einem anderen Grund nicht gefunden werden kann, ist der Kunde verpflichtet, Swobbee über den Verlust so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme zu informieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sich an dem Versuch zu beteiligen, das Fahrzeug, den Fahrzeugteil oder das Zubehör wiederzuerlangen, und falls erforderlich Informationen an die Versicherungsgesellschaft und die Polizei weiterzugeben.

g. Wenn Zubehör zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags nicht gefunden werden kann und der Kunde verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten, gelten die Zubehör-Ersatzgebühren gemäß Anhang 1. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder keine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

h. Gemäß des mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistungpakets ist die Swobbee Gmbh berechechtigt im Schadenfall einen Selbstbehalt bis zu 1.000 € dem Kunden in Rechnung zu stellen.

13. Reparaturen und Zubehör-Ersatz

a. Alle Reparaturen am Fahrzeug werden von Swobbee oder einem autorisierten Vertragspartner durchgeführt. Bei Fahrunfähigkeit  wird Swobbee oder ein autorisierten Vertragspartner das Fahrzeug im Servicebereich abholen.

b. Sofern zutreffend, wird dem Kunden für alle Reparaturen gemäß den Kosten für die Reparatur eine Rechnung ausgestellt.

c. Jeder Zubehöraustausch während der Vertragslaufzeit wird von Swobbee durchgeführt.

d. Falls zutreffend, wird dem Kunden für alle Zubehör-Ersatzteile gemäß den in Anhang 1 festgelegten Zubehör-Ersatzgebühren eine Rechnung ausgestellt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder keine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

14. Servicebereich

a. Swobbee bietet seine Dienstleistungen (d.h. Übergaben, Abholungen, Reparaturen und Wartungen, „Dienstleistungen“) nur im Servicebereich an. Der Servicebereich kann hier gefunden werden.

b. Dienstleistungen außerhalb des Servicebereichs können von Swobbee abgelehnt werden. Für alle außerhalb des Servicebereichs durchgeführten Dienstleistungen wird eine Gebühr gemäß Anhang 1 erhoben.

15. Haftung von Swobbee

a. Swobbee haftet

i. für Schäden oder Ausgaben, die aus einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Swobbee, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von Swobbee resultieren,

ii. für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Swobbee, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Swobbee resultieren,

iii. für alle Schäden oder Ausgaben, die auf das Fehlen einer garantierten Eigenschaft der Haltbarkeit zurückzuführen sind, die von Swobbee zugesichert wurde,

iv. für alle Schäden oder Ausgaben, die durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Swobbee oder seine gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von Swobbee verursacht werden. Wesentliche Vertragspflichten sind jene grundlegenden Pflichten, die den Kern des Vertrags ausmachen, die für den Vertragsabschluss maßgeblich waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Verletzt Swobbee seine wesentlichen Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit, ist die daraus resultierende Haftung auf den zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung für Swobbee vorhersehbaren Betrag begrenzt,

v. für Schäden gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

b. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.

16. Allgemeine Haftung des Kunden

a. Sofern in diesen AGB oder im Vertrag nicht anders festgelegt, haftet der Kunde im Falle von Schäden an oder Verlust des Fahrzeugs und/oder des Zubehörs oder bei Verstoß gegen den Vertrag und/oder die AGB gemäß dem gesetzlichen Recht.

b. Der Kunde haftet uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Verwaltungsübertretungen, alle Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen sowie für jede Störung des Besitzes, die von ihm, dem autorisierten Fahrer oder Dritten begangen wird, denen der Kunde das Fahrzeug überlassen hat.

Als Entschädigung für die von Swobbee im Zusammenhang mit Anfragen der Strafverfolgungsbehörden oder anderer Dritter zur Untersuchung von Verwaltungsübertretungen, Straftaten oder Störungen entstandenen Verwaltungskosten ist für jede solche Anfrage gemäß Anhang 1 eine Gebühr zu entrichten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder keine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

c. Sollte der Mieter das E-Moped trotz der Regelung bei Eis oder Schnee nutzen, trägt er die alleinige Verantwortung für sämtliche Schäden und Unfälle, die im Zusammenhang mit der Fahrt entstehen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung keine Kosten. Alle durch den Unfall verursachten Kosten, einschließlich Reparaturen und Schadensersatzforderungen, sind vom Mieter zu tragen.

d. . Diese Bestimmungen gelten nicht nur für den Kunden, sondern auch für den autorisierten Fahrer.

e. Jegliche vertragliche Haftungsbefreiung gilt nicht für unberechtigte Nutzer des Fahrzeugs.

17. Freistellung

a. Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen Swobbee geltend macht, hat der Kunde Swobbee insoweit freizustellen, als der Anspruch auf (i) einen Verstoß gegen die Bestimmungen der AGB oder des Vertrags durch den Kunden, (ii) eine Gesetzesverletzung durch den Kunden oder (iii) Änderungen und Ergänzungen zurückzuführen ist, die der Kunde am Fahrzeug vorgenommen hat, die Swobbee nicht genehmigt hat. Dies gilt nicht, sofern der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat

b. Der Kunde verpflichtet sich, Swobbee gegen alle Bußgelder, Verwarnungsgelder, Gebühren und sonstigen Kosten zu entschädigen, die von den Behörden oder anderen Stellen von Swobbee erhoben werden, aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen durch den Kunden, den autorisierten Fahrer oder Dritte, denen der Kunde das Fahrzeug überlassen hat.

18. Schlussbestimungen

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Die Europäische Kommission bietet auf der Website https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Verbrauchern die Möglichkeit, einen möglichen Streit zwischen dem Verbraucher und Swobbee einem Verbrauchermediator vorzulegen, nachdem versucht wurde, ihn einvernehmlich beizulegen. Diese Überweisung ist nicht verpflichtend.

c. Swobbee ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

d. Soweit gesetzlich zulässig, liegt die ausschließliche örtliche Gerichtsbarkeit bei den Gerichten von Berlin, Deutschland.

Anhang 1

Nichterscheinen

Das Fahrzeug steht für einen Reparatur- oder Wartungs-termin nicht zur Verfügung

30 €

Das Fahrzeug steht nach Vertragsende nicht für die Rückgabe zur Verfügung

50 € pro verspätetem Tag
Der Kunde ermöglicht nicht die Übergabe des Fahrzeugs 30 €
Zubehör-Ersatz
Schlüsselersatz 123,40 €
Topcase-Ersatz inkl. Schlüssel 202,44 €
Topcase-Schlüsselersatz 25 €
Batterieersatz 700 € / pro Batterie

Smartphone-Halterungsersatz

60,46 €
Helm-Ersatz 125,97 €
Winterdecke Apron NEO’s Ersatz 122,65 €
Kennzeichen-Ersatz 100 €
Dienstleistungen außerhalb des Servicebereichs
Dienstleistungen außerhalb des Servicebereichs 60 € + 3 € pro zusätzlichem Kilometer
Weitere Gebühren
Verwaltungskosten, die durch die Bearbeitung von Anfragen der Strafverfolgungsbehörden oder anderer Dritter zur Untersuchung von Verwaltungsübertretungen, Straftaten oder Störungen entstehen 20 €
Besondere Reinigungskosten 110 €
Mahngebühr bei verspäteter Zahlung 10 €
KM-Überschreitung (Intervalle: 1000, 6000,12000, 18000, 24000 1 €/ pro km

Alle Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.

Deutschland. Stand: 14.11.2024



 

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